Der Bundesrat hat die eidgenössische Jagdverordnung (JSV) mehrmals geändert, um die Möglichkeiten des «präventiven» Abschusses bedrohter Arten auszuweiten. Damit hat er nicht nur den Schutz des Wolfs, sondern vor Kurzem auch den des Bibers geschwächt. Dieser Angriff auf den Schutz der Schweizer Tierwelt wirft bei unseren Lesern und Spendern viele Fragen auf. Legitimieren wir damit Abschüsse, die das Aussterben unverzichtbarer Arten für unsere Ökosysteme in Kauf nehmen – einzig zum Schutz wirtschaftlicher Interessen?
Im Dezember 2024 entschied der Europarat, den in der Berner Konvention – einem von der Schweiz unterzeichneten Vertrag zur Erhaltung der europäischen Flora und Fauna – verankerten Schutz des Wolfs aufzuweichen, indem er diesen von einer «streng geschützten» Tierart zu einer «geschützten Tierart» herabstufte. Dieser Beschluss stützt sich jedoch nicht auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse, sondern ist lediglich ein dem Druck bestimmter Lobbys geschuldetes politisches Kalkül. Doch selbst mit dieser Herabstufung sind Präventivabschüsse von Wölfen ausschliesslich bei den Exemplaren zulässig, die «erhebliche» Schäden verursachen könnten. In der Schweiz ist es jedoch gängige Praxis, eine besorgniserregend hohe Zahl von Rudeln zu eliminieren, um quasi jeglichen Schaden zu verhindern, sobald der Wolf dem Menschen gegenüber zu wenig Scheu an den Tag legt. Die Art und Weise, den Wolfsbestand in der Schweiz zu regulieren, verstösst damit gegen die Berner Konvention, denn die Kriterien sind weit gefasst und schwammig – selbst nach der jüngsten Änderung des Status des Wolfs.
Irrtümliche Abschüsse im Wallis: Voreiliges Eingreifen mit dramatischen Folgen
Letzten Winter enthüllte eine vom Blick veröffentlichte genetische Analyse, dass 40 Prozent der im Wallis getöteten Wölfe nicht den Rudeln angehörten, deren Abschuss genehmigt worden war. Laut der Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), die von der FFW um eine Stellungnahme gebeten worden war, sei kein einziger «Fehlschuss» erfolgt, da es «unmöglich ist, durch Augenschein zu bestimmen, ob sie [die Wölfe] dem lokalen oder benachbarten Rudel angehören oder nur durch das Gebiet ziehen». Ferner dürften der DJFW zufolge Wölfe «gemäss den gesetzlichen Bestimmungen abgeschossen werden, wenn sie sich innerhalb des genehmigten Abschussgebiets befinden, und zwar unabhängig von ihrer genetischen ID, die erst mehrere Wochen nach dem Abschuss feststeht». Demnach kann jeder Wolf abgeschossen werden, sobald er sich im bewilligten betroffenen Gebiet aufhält. In Wirklichkeit spielt es also keine Rolle, ob der abgeschossene Wolf erheblichen Schaden anrichten könnte oder nicht – das ausschlaggebende Kriterium ist einzig und allein der Ort.
Befindet sich der Wolf am falschen Ort (im Gebiet, für das die Bewilligung gilt) darf er abgeschossen werden: Punktum. Und doch behaupten die Behörden, es komme nicht zu «Fehlern» – ganz im Gegensatz zu den jüngsten Enthüllungen mehrerer Medien. Fakt ist, dass daraus eine hohe Fehlerquote resultiert.
Es stellt sich darüber hinaus die Frage, ob die Eile, mit der das Wallis unerfahrenen Jägern erlaubt hat, Wölfe abzuschiessen, dazu geführt hat, dass die Wölfe, die keinem als «problematisch» eingestuften Rudel angehörten, zu Unrecht getötet wurden. Die DJFW vermeidet eine direkte Antwort auf diese Frage und verweist auf ihre Website mit dem Titel «Proaktive Wolfsregulierung». Auf dieser Seite sind die Wölfe aufgelistet, die von Wildhütern und Jägern erschossen wurden, ohne dass sich jedoch überprüfen lässt, ob es sich dabei um genehmigte Abschüsse handelte. So kann nicht festgestellt werden, ob unerfahrene Jäger mehr Wölfe getötet haben, die kein Problem darstellten.
Der Biber, das nächste Opfer der JSV
Die Diskussion um die Bewilligung des präventiven Abschusses von Wölfen wurde in der Schweiz so erbittert geführt, dass eine andere problematische von Albert Rösti initiierte Änderung der eidgenössischen Jagdverordnung (JSV) darüber in den Hintergrund trat. Seit dem 1. Februar 2025 dürfen die Kantone Biber abschiessen, wenn sie erhebliche Schäden verursachen oder Menschen gefährden. Angesichts dieser Entwicklung wurde eine Petition mit dem Titel «Keine unnötigen Biber-Abschüsse» lanciert, die von mehreren Umweltorganisationen unterstützt wird.
Diese Organisationen sind – ebenso wie die Fondation Franz Weber – der Ansicht, dass Konflikte mit Bibern bisher stets ohne Abschüsse gelöst werden konnten, sodass diese Änderungen unnötig und eine Gefahr für die Art darstellen.
Der Biber, der in den 1950er Jahren wieder in der Schweiz angesiedelt wurde, ist für die Artenvielfalt von zentraler Bedeutung. Durch den Bau von Dämmen schafft er Feuchtgebiete, die den Lebensraum für zahlreiche Arten bilden. Obwohl er insbesondere an Anbauflächen und Infrastrukturen Schäden verursachen kann, wurden zur Lösung von Konflikten zwischen Biber und Mensch stets weniger radikale Lösungen favorisiert.
Wir müssen unser Verhältnis zur Natur überdenken
Angesichts der jüngsten Vorfälle im Zusammenhang mit Wölfen und Bibern in der Schweiz stellt sich eine grundsätzliche Frage: Müssen sich die Tiere anpassen oder gar aussterben, um dem Menschen Platz zu machen – oder sollten nicht vielmehr wir lernen, mit ihrer Anwesenheit zu leben? Seit jeher versuchte der Mensch die Natur zu beherrschen – kanalisiert Flüsse, entwässert Sümpfe, baut Strassen und Dämme und beutet jeden Quadratzentimeter der Erde aus. Daher sind in der Schweiz 60 Prozent der Insekten gefährdet, während Moore, Trockenwiesen und Auen in den letzten hundert Jahren um 90 Prozent geschrumpft sind. Biber und Wölfe regulieren ihre Umwelt und ermöglichen der Natur, sich zu regenerieren. Sie korrigieren die Fehler, die wir begangen haben und gewähren uns eine zweite Chance. Sollten wir uns daher nicht eher fragen, wie wir ihnen den Platz lassen können, den sie so dringend brauchen und der ihnen zusteht, anstatt sie aus politischen oder wirtschaftlichen Motiven abzuschiessen, sobald sie uns stören?
Präventivabschüsse
Unter präventiven Abschüssen versteht man den Abschuss eines Tieres, noch bevor es Schäden verursacht hat, um ein Risiko zu minimieren, das noch gar nicht eingetreten ist. Ursprünglich ermöglichten das Bundesgesetz über die Jagd (JSG) und die Ausführungsverordnung zu diesem Gesetz (JSV) den Abschuss geschützter Arten nur dann, wenn sie nachweislich erhebliche Schäden anrichteten. Die von Bundesrat Albert Rösti initiierte Revision der JSV erlaubt nun den präventiven Abschuss von Wölfen… und seit kurzem sogar auch von Bibern!